Unterstützung Genossenschaftskapital und Wohnungssuche
Finanzielle Unterstützung für Anteilscheinkapital
Statt einer Mietkaution zahlt man neben der Miete an die Wohngenossenschaft einmalig vor Einzug das sogenannte Anteilscheinkapital. Der Betrag liegt meist in der Höhe von 3 Monatsmietzinsen, bei Neubauten aber oft auch mehr. Das Anteilschein- oder Genossenschaftskapital ist das Eigenkapital der Wohnbaugenossenschaft und wird zurückbezahlt, wenn man wieder auszieht. Allerdings können Forderungen gegenüber dem ausscheidenden Mitglied/Mieter abgezogen werden analog einer Mietkaution.
Die Stiftung Wohnraum Basel bietet seit Anfang September 2024 finanzielle Unterstützung beim Kauf von Genossenschafts-Anteilsscheinen für Liegenschaften in Basel-Stadt an. Mit dem sogenannten «Genossenschaftsanteilfonds» gemäss Wohnstiftungsgesetz, WSG (§2 Absatz 3) unterstützt die Stiftung Personen, die eine Genossenschaftswohnung in Basel mieten möchten, sich die Anteilscheine aber nicht leisten können. Durch die Vergabe solcher Darlehen soll finanzschwachen Haushalten ein erleichterter Einstieg in das genossenschaftliche Wohnen ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtliche Stiftung wurde im 2021 gegründet als Massnahme auf die im 2018 vom Stimmvolk angenommene kantonale Verfassungsinitiative «Recht auf Wohnen».
Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens ist ein Anspruch auf Prämienverbilligungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) oder der Bezug von Sozialhilfe. Es können sowohl Darlehen über den gesamten Betrag der Anteilscheine als auch nur über einen Teilbetrag gewährt werden. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Stiftung Edith Maryon.
Weitere Informationen zum Beantragen eines Darlehens aus dem Genossenschaftsanteilfonds finden Sie auf der Webseite: www.wohnraum-basel.ch/fonds.
Kompetenzstelle Soziales Wohnen Basel-Stadt
Die Kompetenzstelle Soziales Wohnen (KSW) unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft oder wenn die Gefahr besteht, dass diese verloren geht. Sie ist auch Anlaufstelle für Vermieterinnen und Vermieter von günstigem Wohnraum.
Ab dem 17. Juni 2025 hat sie ihren Walk-In-Schalter an drei Tagen pro Woche geöffnet. Er befindet sich in neuen Räumlichkeiten an der Klybeckstrasse 95 in Basel. Die KSW entwickelt sich schrittweise anhand des laufend zu beobachtenden Bedarfs. In der ersten Phase bietet sie folgende Angebote:
- Beratung und Unterstützung für besonders benachteiligte Personen und Fachpersonen
- Meldestelle für prekäre Wohnverhältnisse
- Beratung für Vermieterinnen und Vermieter die günstigen Wohnraum an vulnerable Menschen vermieten
Mehr lesen auf der Webseite der Kompetenzstelle Soziales Wohnen
Öffnungszeiten Walk-In Schalter:
Klybeckstrasse 95 (im Union), 4057 Basel
Montag & Dienstag: 09.00h – 12.00h
Mittwoch: 13.30h – 16.30h
In der Woche vom 21.-25. Juli 2025 bleibt der Schalter geschlossen.
Kontakt telefonisch oder per E-Mail:
Soziales-Wohnen@bs.ch
+41 61 267 05 05
Montag – Donnerstag 8.30h – 12.00h & 13.30h – 16.00h
Freitag 8.30h – 12.00h