Kann auch ich in einer Genossenschaft wohnen?

Jeder kann in einer Wohngenossenschaft wohnen. Da der Marktanteil und die Fluktuation nicht so gross sind, ist aber Geduld nötig.

Wo muss ich mich bewerben?

Als Verband haben oder vermitteln wir keine Wohnungen. Bitte bewerben Sie sich direkt bei den einzelnen Genossenschaften. Diese Liste beinhaltet alle Mitglieder des Regionalverbandes Nordwestschweiz.

Auf der Website vom Dachverband WBG Schweiz finden Sie weitere Informationen und auch eine Karte mit Liegenschaften (Stand 2022).

Wie gehe ich vor?

Wohnbaugenossenschaften mit Website bieten für Wohnungsanfragen meist ein Anmeldeformular an. Bewerbungen können auch direkt an die angegebene Adresse geschickt werden, ein Kurzportrait ist dabei hilfreich. Beachten Sie bitte, dass besonders kleine Genossenschaften nicht auf alle Bewerbungen antworten können. Die Verwaltung erfolgt bei vielen Genossenschaften noch immer nebenamtlich.

Falls die Wohngenossenschaft eine Warteliste führt, ist es ratsam, die Bewerbung bei Bedarf nach einem Jahr zu erneuern. Durch Aufnahme auf die Warteliste oder durch den Erwerb von Anteilscheinen ergibt sich kein Anspruch auf eine Wohnungsvergabe.

Mieterprofil

Wohnbaugenossenschaften sind eine gemeinschaftliche Form des Eigentums, die auf den Werten der Selbsthilfe, Solidarität und Demokratie beruhen. Sie garantieren eine Kostenmiete, die der Spekulation entzogen ist, werden aber nach kaufmännischen Grundsätzen bewirtschaftet und erhalten keine direkten staatlichen Subventionen. Deshalb sind sie nicht zu verwechseln mit sozialem oder kommunalem Wohnungsbau.

Vielen Wohngenossenschaften ist es wichtig, dass die Wohnungen angemessen belegt sind. Manche haben diesbezüglich sogar kantonale Auflagen.

Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Eigentümer und Mieter zugleich.

  • Sie haben Mitbestimmungsrechte, aber verpflichten sich auch, sich für die Genossenschaft zu interessieren, zu engagieren und eventuell mitzuarbeiten.
  • Es kann bedeuten, sich für einen höheren Mietzins einzusetzen - evtl. auch gegen die eigenen Interessen - , z.B. nach Sanierungen oder Wohnraum-Erweiterungen. Zum Erhalt der Genossenschaft kann auch ein Ersatzneubau nötig werden.

Weitere Informationen

Statt einer Mietkaution zahlt man neben der Miete an die Wohngenossenschaft einmalig vor Einzug das sogenannte Anteilscheinkapital. Der Betrag liegt meist in der Höhe von 3 Monatsmietzinsen, bei Neubauten aber oft auch mehr. Das Anteilschein- oder Genossenschaftskapital ist das Eigenkapital der Wohnbaugenossenschaft und wird zurückbezahlt, wenn man wieder auszieht. Allerdings können Forderungen gegenüber dem ausscheidenden Mitglied/Mieter abgezogen werden.

Die Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt kann neu ab 2024 gemäss Wohnstiftungsgesetz, WSG (§2 Absatz 3) Anteile zu Gunsten von Antragstellern, welche die Mittel zum Erwerb solcher nicht aufbringen können, erwerben und finanzieren. Die Stiftung erarbeitet aktuell noch die Bedingungen. Auskunft über den Start dieser Massnahme erteilt Ihnen gerne Geschäftsleiterin Sarah Righetti unter Tel. 061 506 75 00 oder s.righetti@wohnraum-basel.ch.

Freie Wohnungen

Bei Neubauprojekten ist Ihre Chance auf eine freie Wohnung besonders hoch. Informieren Sie sich auf WOHNPORTAL REGION BASEL.
Im Gegensatz zu den günstigen Liegenschaften der Endvierziger-Jahre sind diese neuen Häuser temperaturisoliert, schallgedämmt, barrierefrei und haben einen Lift.

Aktuell sind Wohnungen zu vermieten bei folgenden Wohngenossenschaften:

Grosse Wohngenossenschaften führen auf der eigenen Website freie Mietobjekte auf:

Weitere freie Wohnungen sind unserem Verband nicht bekannt. Genossenschaften schreiben ihre Wohnungen oft auch auf den üblichen Vermietungsplattformen aus.

Veranstaltungsräume

Genossenschaftlich Wohnen in Ziefen