Fusion, das Schreckmümpfeli

Die Krux von Kleingenossenschaften

50% der Wohngenossenschaften in der Region BS haben weniger als 50 Wohnungen. Die Personen für die Führung und die Finanzen lassen sich nicht mehr finden. Stellen sich welche zur Verfügung, legen sie nach wenigen Jahren die Ämter wieder nieder. Es besteht keine Kontinuität. Wissen und Erfahrung gehen verloren und muss immer wieder neu erarbeitet werden. Abgesehen davon, sind die Anforderungen an die Führung einer Wohngenossenschaft gestiegen. Es wird mehr Professionalität verlangt. Für die Aufgaben in den Häusern und im Wohnumfeld lassen sich erfreulicherweise immer noch Leute finden, welche sich zur Verfügung stellen.

Zukunftsszenario von Kleingenossenschaften

Die Zukunft liegt im Zusammenschluss mit anderen Genossenschaften. Die strategischen und operativen Aufgaben werden in einer professionell geführten Geschäftsstelle erledigt. Dies ergibt Synergien und spart Kosten, wovon alle profiieren können. Die einzelnen Siedlungen / Häuser behalten ihren Spielraum. Sie gestalten das nachbarschaftliche Zusammenleben selber und übernehmen wenn gewünscht/gewillt Aufgaben, die ihnen eine gewisse Autonomie geben.

Synergien beim Zusammenschluss mit einer anderen Wohngenossenschaft

  • Finanzielle Einsparungen (nur eine Steuererklärung, nur eine eingeschränkte Revision)
  • Die Angst vor Mietzinssteigerungen ist unbegründet, denn die Mieten werden für jede Liegenschaft separat berechnet und es gilt in jeder Genossenschaft die Kostenmiete.
  • Bessere Verhandlungsposition bezüglich Refinanzierung, Hypotheken, Behörden usw.
  • Bessere Liquidität
  • Bessere Konditionen bei Geräteeinkauf, Serviceverträgen, KnowHow von Handwerkern
  • Mieterwechsel, Mietverträge, Wohnungserneuerung durch erfahrene Geschäftsstelle
  • Bei Änderung der Lebenssituation (Familienzuwachs, im Alter) steht eine grössere Auswahl an Wohnungen zur Verfügung
  • Die Mieter profitieren von regelmässigen Ansprechzeiten in der Geschäftsstelle.
  • Das Potential zur Findung von Mitgliedern in den Vorstand ist grösser.

Spielraum und Selbstständigkeit der Siedlungen/Häuser

Wenn Häuser ihre Verantwortung wahrnehmen wollen, haben sie einigen Spielraum.

  • Festlegen der Haus- und Waschordnung
  • Pflege des nachbarschaftlichen Zusammenlebens
  • Gartenfeste/Weihnachtsfeste/Samichlaus werden unterstützt von der Gesamtgenossenschaft
  • Möglichkeiten zur Gartengestaltung und Verantwortung für Pflege und Unterhalt
  • Vorschlagsrecht für Nachfolgemieter
  • Jährliche Siedlungsversammlung vor der GV
  • Die Emotionalität bei unpopulären Entscheiden von «Nachbarn» fällt weg.
  • Die Verwaltung ist weiter weg. Dadurch steigt das Zusammengehörigkeitsgefühl wieder. Die Nachbarn sind wieder Nachbarn, die man gerne im Treppenhaus trifft.

Wählen, wenn man noch die Wahl hat

Bei Wahlfreiheit denken die meisten daran, welchen Präsident sie wählen wollen oder welche Verwaltung die Buchhaltung machen könnte. Wahlfreiheit bedeutet heute aber immer mehr, ob der genossenschaftliche Wohnraum erhalten bleibt oder nicht. Und es ist wie bei einer Heirat: Man soll sich entschliessen, wenn man attraktiv ist. Im genossenschaftlichen Wohnungsbau meint das, solange man gesunde Finanzen hat und die Liegenschaft gepflegt aussieht. Denn auch die aufnehmende Genossenschaft möchte sich keine Probleme aufhalsen. Auch muss ein Vorstand da sein, der den Prozess einer Fusion kompetent begleiten kann. Denn was so einfach tönt, ist mit viel Aufregung verbunden. Das Schiff im Sturm auf Kurs zu halten, ist eine grosse Kunst.

Namen sind Schall und Rauch

Bei der Wohnungssuche ist es einem noch egal, wie die Genossenschaft heisst, man würde in jede einziehen, egal, ob sie Gempenblick, Jurablick, Vogesenblick oder Dreiländerblick heisst. Aber nach kurzer Zeit ist die Identifikation gewachsen, vor allem wenn man im Vorstand mitarbeitet. Auch wenn sich nach einer Fusion für die GenossenschafterInnen/MieterInnen de facto nicht viel ändert, eine Namensänderung ist im Vorfeld undenkbar; und was ist eigentlich mit dem Jubiläum?
Für Frauen war und ist eine Änderung des Nachnamens bei der Heirat selbstverständlich. Das fühlt sich am Anfang fremd an, aber schon nach einem Jahr hat man sich daran gewöhnt.
Der/die moderne Genossenschafter/in bevorzugt die eigene Verwaltung unter neuem Namen.

Wir geniessen die Vorzüge des genossenschaftlichen Wohnens.

Eine Genossenschaft ist eine juristische Person, die sich der Charta für gemeinnützige Wohnbauträger verpflichtet hat. Das bedeutet, dass keine Rendite und Tantiemen ausgeschüttet werden dürfen, der Gewinn in der Genossenschaft bleibt, mit den Liegenschaften nicht spekuliert wird, die Mieten nicht explodieren. Nach Sanierungen wird der Mietzins nur soweit nötig angehoben. Die Genossenschafter können, soweit es in der Kompetenz der Generalversammlung liegt, über Anträge abstimmen.
In jeder Genossenschaft ist das so. Wir sind alle Brüder und Schwestern.

Aufnehmende Genossenschaften gesucht

Wenn man für die eigene Genossenschaft den Entschluss gefasst hat zu heiraten, ja, dann braucht es noch einen Partner, der auch heiraten will. Das ist nicht selbstverständlich, denn eine Fusion ist auch für die aufnehmende Genossenschaft sehr viel Arbeit. Nehmen Sie Kontakt mit Nachbargenossenschaften auf und lernen Sie sich kennen.

Fusionen 2023

  • WG Bettingen zu BWG Höflirain
  • WG Ebenfeld Füllinsdorf und WBG Rote Leu zu GEWONA NORD-WEST
  • WBG Elsässerstrasse 131 Basel zu WOHNSTADT Bau- und Verwaltungsgenossenschaft

Frühere Fusionen

  • 2021: WG Gartenland zu Mieter-Baugenossenschaft Basel
  • 2020: WG Sowobin und WG Kleinhüningen zu GEWONA NORD-WEST

Gerne stellen wir Kontakte her zu Aufgenommenen und Aufnehmenden, die von ihren Erfahrungen berichten können.