Wie gehe ich vor?

Wohnbaugenossenschaften mit Website bieten für Wohnungsanfragen meist ein Anmeldeformular an. Bewerbungen können auch direkt an die angegebene Adresse der Genossenschaft geschickt werden, ein Kurzportrait von Ihrer Person/Familie ist dabei hilfreich. Beachten Sie bitte, dass besonders kleine Genossenschaften nicht auf alle Bewerbungen antworten können. Die Verwaltung erfolgt bei vielen Genossenschaften noch immer nebenamtlich.

Falls die Wohngenossenschaft eine Warteliste führt, ist es ratsam, die Bewerbung bei Bedarf nach einem Jahr zu erneuern. Durch Aufnahme auf die Warteliste oder durch den Erwerb von Anteilscheinen ergibt sich kein Anspruch auf eine Wohnungsvergabe.

Die Suche nach einer Genossenschaftwohnung erfordert Zeit und Geduld, denn die Nachfrage übertrifft das Angebot bei weitem. Wir setzen uns für mehr Genossenschaftswohnungen ein, helfen auch Sie mit!

> Flyer mit weiteren Tipps zur Wohnungssuche

Als Mieter:in werden Sie Eigentümer:in!

Wohnbaugenossenschaften sind eine gemeinschaftliche Form des Eigentums, die auf den Werten der Selbsthilfe, Solidarität und Demokratie beruhen. Sie garantieren eine Kostenmiete, die der Spekulation entzogen ist, werden aber nach kaufmännischen Grundsätzen bewirtschaftet und erhalten keine direkten staatlichen Subventionen. Deshalb sind sie nicht zu verwechseln mit sozialem oder kommunalem Wohnungsbau.

Vielen Wohngenossenschaften ist es wichtig, dass die Wohnungen angemessen belegt sind. Manche haben diesbezüglich sogar kantonale Auflagen.

Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Eigentümer*in und Mieter*in zugleich. Sie haben Mitbestimmungsrechte, aber verpflichten sich auch, sich für die Genossenschaft zu interessieren, zu engagieren und eventuell mitzuarbeiten. Es kann bedeuten, sich für einen höheren Mietzins einzusetzen, eventuell auch gegen die eigenen Interessen, denn nach Sanierungen oder Wohnraum-Erweiterungen ist eine moderate Mietzinserhöhung meist unumgänglich. Zum Erhalt der Genossenschaft kann auch ein Ersatzneubau nötig werden.

Wie werde ich Mieter:in?
Sie unterschreiben nach erfolgreicher Suche den Mietvertrag.

Wie werde ich Miteigentümer:in?
Sie zahlen das Anteilschein- oder Genossenschaftskapital bei der Genossenschaft ein. Mehr lesen.

Wohnungssuche-Flyer