Die Förderung von Wohngenossenschaften in Baselland lässt auf sich warten

27.02.2026

Seit Januar 2024 ist im Kanton Basel-Landschaft ein neues Wohnbauförderungsgesetz in Kraft, welches auch Massnahmen zur Förderung von Wohngenossenschaften vorsieht. Es beinhaltet verbürgte Darlehen für Projektentwicklungen oder Beiträge an Beratungen. Über die Leistungsvereinbarungen für diese beiden Instrumente konnte man sich schnell einigen. Trotzdem lässt die Umsetzung weiter auf sich warten.

Der Haken liegt im Kleingedruckten

Denn als drittes Instrument kann der Kanton geeignete Grundstücke kaufen und diese im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben. Dazu soll ein Musterbaurechtsvertrag erarbeitet werden. Und hier ist der Haken: Bedauerlicherweise macht es die per 1.1.2024 angepasste Finanzhaushaltsverordnung nicht möglich, einen wirtschaftlich nachhaltigen Baurechtsvertrag abzuschliessen. Auch bestehende Genossenschaften leiden unter dieser Verordnung oder unter überholten Verträgen.

Unter der bestehenden Verordnung bot uns der Kanton nur wenige kleine Parzellen an, bei denen die Baurechtszins-„Reduktion“ - ausgehend von einem hohen Zins mit regelmässig massiv steigenden Landpreisen - aus dem ehemaligen Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus finanziert würde. Dies war so nicht vereinbart und fand sich überraschend in der Landratsvorlage. Diese Minimallösung ist natürlich nicht nachhaltig und es ist mehr als fraglich, ob mit einem solchen Vertrag BWO-Darlehen (FdR, EGW) bezogen werden könnten. Für grössere Grundstücke konnte bisher keine Lösung gefunden werden.

Gesamtheitliche Lösung für alle Baurechtsverträge

Bestehende Baurechtsverträge mit dem Kanton stammen aus Zeiten, als der Hypo-Zins noch 5% betrug. Dies führt heute zu Baurechtszinsanpassungen, welche in der Höhe nicht verkraftbar sind. Anstatt nur ein paar Projekte mit Baurechten aus dem Wohnbauförderfonds zu ermöglichen, ist es für uns Wohnbaugenossenschaften wichtig, dass alle kantonalen Baurechtsverträge die gleichen Randbedingungen haben. Eine Anpassung der Verordnung und die Erstellung eines Muster-Baurechtsvertrags für sämtliche kantonalen Baurechte ist notwendig.

Wohngenossenschaften warten auf Umsetzung

Während die anderen beiden Förderinstrumente für Bau, Kauf und Sanierung von selbstbewohntem Eigentum und für altersgerechte Umbauten bereits lange in Kraft sind und diese den bestehenden Fonds leeren, warten die Wohngenossenschaften weiter auf die ihnen zustehenden Massnahmen.

Die Mittel des Fonds von 42 Mio. sollten ursprünglich zur Mitfinanzierung von Umbau und Sanierung von günstigem Wohnraum ausgerichtet werden. Da auch hier der Bezug von Geldern zu umständlich oder unmöglich war, sollte dieser Fonds mit dem Vorwurf, er würde ja nicht gebraucht, ganz aufgelöst werden. Nach unserem Einspruch einigten sich die Parteien am runden Tisch mit dem Mieter- und dem Hauseigentümerverband auf die Drittelung. Allerdings wurde ein Hintertürchen eingebaut, dass das Geld den anderen Massnahmen zugesprochen werden darf, wenn eine Partei ihr Drittel in gewisser Zeit nicht verbraucht.

Lösung für wohnpolitische Herausforderungen

Vorerst haben wir alle 3 Leistungsvereinbarungen auf Eis gelegt. Denn als Verband aller - und vor allem der bestehenden Genossenschaften, die uns finanzieren - ist es uns wichtig, dass mit dem Kanton Basel-Landschaft eine partnerschaftliche Beziehung entsteht, in der wir als Lösung für wohnpolitische Herausforderungen anerkannt werden.

Langer Weg zum Wohnbauförderungsgesetz

Das neue WFG vom Kanton Basel-Landschaft geht auf die Volksinitiative zur «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» zurück, die FDP-Kreise 2012 lanciert hatten. Das Stimmvolk nahm sie im Februar 2014 mit 75 Prozent Ja-Stimmen deutlich an. Wegen grosser politischer Differenzen brauchte es aber zehn Jahre und zwei Anläufe, bis schliesslich im Frühling 2023 der Landrat die Gesetzesvorlage einstimmig annahm. Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wir hoffen auf die baldige Umsetzung!

Hier waren wir noch positiv gestimm: Artikel im WOHNEN, Januar 2024