Nach mir die Sintflut

Es lohnt sich, frühzeitig die Nachfolge im Vorstand anzusprechen. Einen Verein kann man einfach auflösen, wenn kein Vorstand mehr da ist, eine Genossenschaft nicht.

«Früher ging es doch auch!», sagen die langjährigen Genossenschafter. Von den Nachfolgern erwarten sie, dass sie zu den gleichen Bedingungen in ihre Fussstapfen treten. Aber viele Genossenschafter möchten einfach in Ruhe wohnen und leben, mit Familie und Arbeit sind sie schon genug belastet. Sie möchten nicht am Feierabend Wohnungsabnahmen machen und mit dem Heizungsinstallateur mailen. Es ist eine Zeiterscheinung: Niemand kann oder will sich als Präsident/in oder Kassier/in zur Verfügung stellen. Und wenn doch, dann nur für kurze Zeit und schon zieht sie oder er wieder weiter. Und plötzlich ist es soweit: Wenn keine zeichnungsberechtigten Personen mehr da ist, löst das Handelsregisteramt die Genossenschaft nach einer Mahnfrist wegen Organisationsmangel auf und die Liegenschaften werden vom eingesetzten Liquidator verkauft.

Löst eine externe Verwaltung alle Probleme?

Auch bei der besten Verwaltung muss einem bewusst sein, dass diese nicht alle Aufgaben abnehmen kann. Es braucht noch immer einen Vorstand. Wer verhandelt mit der Gemeinde über den auslaufenden Baurechtsvertrag, wer schreibt den Jahresbericht, wer leitet die Generalversammlung, wer geht an die Beerdigung des Gründungspräsidenten, wer hat Kontakt mit den Nachbargenossenschaften, wer kümmert sich um neue Statuten? Eine Verwaltung ist Auftragnehmer und jemand muss strategisch lenken und überwachen.

Für viele ist klar: Egal, wie verzweifelt die Lage ist, eine Fusion wird ausgeschlossen. Was wird die neue Genossenschaft mit uns machen? Gegenfrage: Was passiert eigentlich nach einem Verkauf an einen Investor?

Was bedeutet es zu fusionieren?

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