Veränderungen in der Bevölkerungszusammensetzung

Unsere immer älter werdende Bevölkerung wohnt auch in den Wohngenossenschaften. Besonders in der Region Basel haben einige eigens gegründete Wohngenossenschaften Siedlungen für das Wohnen im Alter erstellt. Einige davon haben Pionierarbeit geleistet, wovon nun die anderen profitieren können. Für bestehende Genossenschaften ist das würdige Wohnen für die älteren Genossenschafterinnen und Genossenschafter eine Herausforderung. Sich Gedanken und ein Konzept zu erarbeiten, ist ein Gebot der Zeit.

Bauliche Vorkehrungen

In Zusammenhang mit Renovationen kann man gut darüber nachdenken, ob Massnahmen für altersgerechtes Wohnen getroffen werden können. Reicht man ein Baugesuch ein, dann sind die behindertengerechten Vorgaben im Baugesetz massgebend. Bei Neubauten ist behindertengerechtes Bauen die Norm.

Altersgerechte Umbauten von Wohnraum (Basel-Landschaft)

Die Förderung des altersgerechten Wohnen ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung (WBFG BL), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Menschen im AHV-Alter können bei altersgerechten Umbaumassnahmen ihres Wohneigentums unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden.

> Broschüre "Altesgerechte Umbauten von Wohnraum"
> Medienmitteilung
> Weitere Informationen

Das Soziale

Eine andere wichtige Komponente, damit die Bewohnerinnen und Bewohner lange in der Genossenschaft wohnen können, ist die Nachbarschaft. Vielfach bedarf es nur kleiner nachbarschaftlicher Hilfe, um das Leben weniger beschwerlich zu machen. Sie fördern den Kontakt und das Zusammenleben im gleichen Treppenhaus.

Beispiele von Wohngenossenschaften für das Wohnen im Alter

Pestalozzi Muttenz, WG Rynach, Wohnen an der Lüssel, WG Ribi in Ormalingen

Broschüre "Älter werden und autonom wohnen"